Ausgangssituation
Ein sympathisches Lachen sorgt für eine angenehme Ausstrahlung. Dazu bedarf es normalerweise auch eines lückenlosen Gebisses. Manchen Menschen fehlen jedoch ein oder mehrere Zähne. In diesen Fällen können Zahnimplantate das Problem beheben.
Implantate kommen aber nicht nur aus ästhetischen Gründen zum Einsatz. Ein anderes Einsatzfeld ist beispielsweise auch die Korrektur von Fehlbissstellungen wie dem Vor- oder Rückbiss.
In vielen Fällen empfehlen Spezialisten heute die Verwendung von Zahnimplantaten. Zudem bevorzugen auch bestimmte Berufsgruppen wie Sportler, Musiker und andere Personen der Öffentlichkeit solche festen Lösungen.
Ziele
Mit Implantaten soll stets der natürliche Zustand so gut wie möglich kopiert werden. Dieses Ziel kann man heutzutage aufgrund des Einsatzes modernster Technologien und Materialien meist problemlos erreichen. Zahnimplantate werden fest im Kieferknochen verankert und unterscheiden sich in den meisten Fällen weder in ihrer Funktionalität noch optisch von natürlichen, gesunden Zähnen. Im Gegenteil: Werden sie entsprechend gepflegt, halten sie für gewöhnlich sogar ein ganzes Leben.
Risiken
Eine Zahnimplantation ist eine operative Behandlung bei der allgemeine Risiken nicht völlig ausgeschlossen werden können. Die Wahl eines geeigneten Zahnmediziners ist daher sehr wichtig. Nur Ärzte, die über ein detailliertes Fachwissen und langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Implantation verfügen, können ein optimales Ergebnis erzielen.
Die Kosten hängen natürlich auch von der Anzahl der benötigten Implantate ab, diese differieren von Fall zu Fall. Ist zusätzlich zum Implantat ein Aufbau des Kieferknochens erforderlich, kommen hierfür weitere Kosten hinzu.
Wieviel eine Zahnimplantation im Ausland kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Durch unterschiedliche Kostenstrukturen, ergeben sich hier entsprechende Abweichungen.
Grundsätzlich gilt: Auf Basis zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für zahnärztliche Leistungen innerhalb des EU-Gebietes teilweise übernehmen. Der Behandelnde bekommt demnach denselben Zuschuss, der ihm auch bei einer Behandlung im Bundesgebiet zustehen würde.