Für die Einreise in die Türkei benötigen Sie einen gültigen Reiseausweis oder Personalausweise. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Türkischen Botschaft
Für die Lasik Behandlung: Harte Kontaktlinsen sollten Sie 3 Wochen und weiche Kontaktlinsen 2 Wochen vor der Voruntersuchung und der Behandlung nicht mehr tragen, damit sich Ihre Hornhaut regenerieren kann und die Messergebnisse nicht verfälscht werden. Sowohl vor der Behandlung und auch einige Tage hinterher sollten Sie kein Make-up benutzen.
Für Ästetische Eingriffe sollte die OP-Tauglichkeit vor Reiseantritt zur eigenen Orientierung durch eine Blutuntersuchung und EKG festgestellt werden. Die Werte dürfen nicht älter als 2 Wochen sein. Die Untersuchungen werden aber auch vor Ort gemacht.
In Deutschland kann sich immer noch jeder approbierte Arzt "Schönheitschirurg" nennen - in der Türkei jedoch nicht!
Die Bezeichnung "Schönheitschirurgie" ist in Deutschland nicht geschützt. Insofern ist es rein juristisch zulässig, dass jeder Arzt diesen freien Begriff für seine Tätigkeit benutzt.
Zunächst sagt diese Bezeichnung aber nichts über die Ausbildung derer aus, die diesen "Titel" tragen.
In der Türkei ist dies streng reguliert, Schönheitschirurg kann sich nur der nennen der auch diesen Titel durch eine Ausbildung erworben hat.
Der jeweilige Arzt muss eine Ausbildung zum Chirurgen gemacht haben und schon min. 5 Jahre praktizieren. Danach kann er eine weitere Ausbildung zur rekonstruierenden und Plastischen Chirurgen absolvieren, die wiederum nur ausgesuchten und einer begrenzten Auswahl an Chirurgen angeboten wird.
Denn der Titel "Schönheits Chirurg" ist eine offiziell von der Ärztekammer nach mindestens 5-jähriger Ausbildung verliehene Facharztbezeichnung.
Für Ästhetisch-Plastische Eingriffe sehen wir zudem eine Spezialisierung auf die ästhetische Komponente der Plastischen Chirurgie als ein wesentliches, wenn nicht sogar entscheidendes Qualitätskriterium an.
Ein geschultes Empfinden für ästhetische Formen und Proportionen ist nun einmal Grundvoraussetzung für ein überzeugendes Ergebnis.
Sollte sich bei der ärztlichen Untersuchung in der Türkei herausstellen, dass der gewünschte Eingriff aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, oder aber der Patient aus persönlichen Gründen zurücktreten will, so wird unabhängig von der Berechtigung eines eventuellen Schadenersatzanspruchs auf Stornogebühren verzichtet und der Patient erhält seine komplette OP-Anzahlung zurückerstattet.
Su-Medical Service tritt nur als Vermittler zwischen dem Patienten und den Ärzten auf, die Vermittlerin haftet nur für Leistungen aus dem Vermittlungsvertrag.
Für medizinische Leistungen, sowie für Reise und Unterkunft ist eine Haftung der Su-Medical Service ausgeschlossen, diese Verträge kommen ausschließlich mit Dritten zustande kommen.